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Ausbildungskurs Abbrucharbeiten - Rückbaukundige Person
Der nächste BRV-Ausbildungskurs Abbrucharbeiten - Rückbaukundige Person findet von 25. – 27.09.2023 statt.

Für Jänner 2024 geplanter Termin 2024: 16. - 18.1.2024

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter www.brv.at/veranstaltungen.
Häuser abreißen wird teurer
Die Recycling-Baustoffverordnung soll dafür sorgen, dass die Entsorgung von Bauschutt umweltfreundlich erfolgt. Für Gemeinden bedeutet das aber zusätzliche Kosten und mehr Verwaltungsaufwand.

Seit 1. 1. 2016 ist die Recycling-Baustoffverordnung des Umweltministeriums in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, dass mehr Abfälle, die bei Bau- und Abbrucharbeiten anfallen, wiederverwertet werden. Recyclingbaustoffe sollen attraktiver werden und genauso wie andere Recyclingprodukte am Markt reüssieren. Dazu ist es nötig, dass Recyclingbaustoffe die gleiche Qualität wie nicht-rezyklierte Baustoffe haben.

Mit der neuen Regelung ist man aber in vielen Gemeinden nicht zufrieden. Die Verordnung setzt schon lange vor dem Recyceln ein. Bereits vor Beginn der Abbrucharbeiten muss eine externe befugte Person oder – bei größeren Gebäuden – sogar ein externer Ziviltechniker das Gebäude untersuchen, die Schadstoffe feststellen und ein Konzept für deren Entfrachtung erstellen. Erst wenn ein Freigabeprotokoll erstellt wurde, kann mit den Abbrucharbeiten begonnen werden.
Mengenschwelle von 100 Tonnen ist zu gering

Kritisiert wird, dass diese verbindliche Schad- und Störstofferkundung bereits ab einer Menge von 100 Tonnen zu erwartenden Abbruchmaterialien vorgeschrieben ist. Diese Schwelle wird als zu niedrig angesehen, da eine derartige Menge bereits beim Abbruch jedes Einfamilienhauses anfällt. So hat beispielsweise der Bürgermeister der niederösterreichischen Gemeinde Unterstinkenbrunn, Matthias Hartmann, errechnet, dass beim Abbruch eines alten Hauses mit 150 m2 Wohnnutzfläche 335 Tonnen an Baureststoffen anfallen.

Im Umweltministerium weist man allerdings darauf hin, dass derartige Mengen nur bei Komplettabrissen vorkommen. Bei Umbau- und Sanierungsarbeiten falle im Regelfall weniger Schutt an. „Abbruchmaterialien aus derartigen kleinen Bauvorhaben können von Privathaushalten wie bisher auf den Recylinghöfen der Gemeinden (meist kostenfrei) abgegeben werden“, heißt es in einer Information zur Recycling-Baustoffverordnung.
Bis 100 Tonnen muss man keine externe Schadstofferkundung machen. Der Bauherr muss aber bestätigen, dass der Rückbau gemäß Önorm B3151 gemacht wurde. Die Vorgaben dieser Norm sind sehr komplex. Experten meinen, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zu den möglichen Vorteilen für die Umwelt steht.

Bürgermeister Hartmann hatte bereits Gelegenheit, seine Vorbehalte wegen der 100-Tonnen-Schwelle bei Umweltminister Andrä Rupprechter vorzubringen. „Ich hoffe, dass die Grenze auf 1000 Tonnen erhöht wird“, sagt Hartmann.
Mehrkosten bringen mehr Deponieablagerungen

Verschärft wurden die Grenzwerte für das zu recyclende Material, und es sind auch mehr Grenzwerte zu untersuchen. Die Fachleute befürchten, dass die Mehrkosten und der zusätzliche administrative Aufwand dem eigentlichen Ziel zuwider laufen könnten und dass sogar mehr Bau- und Abbruchabfälle deponiert werden.

„Wenn das so weitergeht, wird das Recyceln fast unmöglich gemacht“, meint Ludwig Bretterebner vom Abfallwirtschaftsverband Liezen. „Es wird teurer und komplizierter – sowohl beim Abbruch als auch beim Recyclen.“

Auch Bürgermeister Hartmann kritisiert, dass Bauschutt jetzt als Reststoff tituliert und behandelt werden muss. „Das bringt eine Verteuerung von 35 Euro pro Tonne auf 45 Euro.“ Für eine Gemeinde könne das zu Schwierigkeiten führen. „Wir suchen händeringend Menschen, die bei uns im Ortskern Neubauten errichten wollen. Da ist eine derartige Erhöhung der Abrisskosten enorm kontraproduktiv.“
Novellierung ist notwendig

Martin Car vom Österreichischen Baustoff-Recycling Verband ist überzeugt, dass man in der Politik erkannt hat, dass eine Novellierung der Verordnung nötig ist. „Eine Novelle ist unbedingt notwendig, weil die Anforderungen überzogen sind“, sag Car. „Es sind dreimal so viele Parameter zu beachten wie noch im Dezember, es muss doppelt so viel geprüft werden wie im vergangenen Jahr und wir haben einen irrsinnigen Wulst an Dokumentationen, die zu erstellen sind.“
Die wichtigsten Reformpunkte wären aus seiner Sicht:

- Verwaltungsvereinfachung,
- weniger teure Analysen und
- die Einsatzbereiche wieder so zu machen, dass Recycling wieder möglich wird, „denn mit der derzeitig gültigen Verordnung ist in vielen Gebieten Österreichs Recycling nicht mehr machbar“, so Car.

(Artikel aus Kommunal 04/2016, Original: http://kommunal.at/artikel/haeuser-abreissen-wird-teurer/)