Republik Österreich
Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten
Republik Österreich
Bundesministerium für
Umwelt, Jugend und Familie
Stubenring 1
1011 Wien
Stubenbastei 5
1010 Wien

GZ. 56.522/121-X/B/97

GZ. 34.3580/5-III-4-97

 

Betr.: Verwendung von Recyclingmaterialien bei Bauaufträgen des Bundes - Einrichtung der Recycling Börse Bau

Sachbearbeiter:	 PACHNER                Tel.: (01) 71100 / 5554
			 Dr. WIEDERSTEIN	  Tel.: (01) 51522 / 3502

 

Bei mehreren öffentlichen Ausschreibungen von Straßenbauaufträgen im Ressortbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden in letzter Zeit Alternativangebote eingereicht, die die Verwendung von Recyclingmaterialien vorsahen.

Im Hinblick auf den Vorrang der Wiederverwendung von Baurestmassen, soferne dem nicht wirtschaftliche oder technische Gründe entgegenstehen, und im Zusammenhang mit der Einrichtung der Recycling Börse Bau (RBB), die auf Initiative der Stadtbaudirektion der Gemeinde Wien erfolgte, beehren sich das für Angelegenheiten der Baukoordinierung zuständige Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und das für die Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes (AWG), BGBl. Nr. 325/1990, sowie der Verordnung über die Trennung von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien ("Baurestmassen-Trennungsverordnung"), BGBl. Nr. 65/1991, zuständige Bundesministerium für Umwelt, folgende Vorgangsweise vorzuschlagen:

1) Grundlagen:

Zu Gesetzeslage, politischem Willen und zu den bestehenden Vorschriften, die die Heranziehung von Recyclingmaterialien bei Bauaufträgen regeln, siehe Anhang.

2) Ausschreibung von Amtsvarianten unter Verwendung von Recyclingmaterialien:

Vor allem im Straßenbau sollen, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, Amtsvarianten ausgeschrieben werden, bei denen die Verwendung von Recyclingmaterialien anstelle von Primärmaterial vorgesehen ist.

Sieht die Amtsausschreibung, wie etwa bei Generalsanierungsmaßnahmen auf Autobahnen, die Verwendung des anfallenden Aufbruchmaterials bei der Wiederherstellung von Oberbau- und Tragschichten vor, sind Alternativangebote mit Primärmaterial bereits in der Ausschreibung auszuschließen (siehe dazu die diesbezügliche Empfehlung des Senats III der Vergabekontrollkommission beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten anläßlich der Bekämpfung der Ausschreibungsbedingungen bei einem Generalsanierungsbaulos, bei dem die Verwendung des Aufbruchmaterials im Baulos vorgeschrieben war).

Als Hilfsmittel schon in der Phase der Planung und Ausschreibung, aber auch in der Durchführung, wird auf die Recycling Börse Bau (RBB) verwiesen, die seit Juli 1997 zur Verfügung steht (siehe Punkt 4).

3) Vorrang für die Verwendung von Recyclingmaterialien bei höheren Preisen:

Anzustreben sind Ausschreibungen, bei denen gemäß Ausschreibungsbedingungen bereits die Wiederverwendung von Baurestmassen vorgesehen ist.

Soferne dies nicht der Fall ist, sind bei Ausschreibungen im offenen Verfahren oder im nicht offenen Verfahren freie Alternativangebote bzw. Amtsvarianten mit Recyclingmaterialien, bei denen die Anforderungen der geltenden Richtlinien (RVS, Richtlinien des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbands und gleichwertige Richtlinien) erfüllt werden, im Sinne des Bestbieterprinzips auch bei höheren Preisen bei jenen Positionen, bei denen Recyclingmaterialien altervativ angeboten werden, gegenüber sonst gleichen Angeboten vorzuziehen, bei denen die Verwendung von Primärmaterial vorgesehen ist. In der Ausschreibung ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, da ansonsten von dieser Regelung aus vergabrechtlichen Gründen kein Gebrauch gemacht werden kann (§ 29 Abs. 2 und 4 BVergG bzw. ÖNORM A 2050, Abschn. 2.1.2 und 2.1.5).

4) Recycling Börse Bau (RBB):

Die Recycling Börse Bau (RBB) ist eine Informationsbörse in elektronischer Form (Internet), die in Abstimmung mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, öffentlichen Auftraggebern und der Bauwirtschaft etabliert wurde. Sie enthält Informationen über den Ort, die Art, die Menge, die Qualität und den Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der Materialien.

- Die RBB wurde an der Technischen Universität Wien eingerichtet, sie ist unabhängig von anbietenden und nachfragenden Stellen.

- Die Adresse der RBB im Internet ist: http://recycling.or.at

- Stoffe, die in der RBB geführt werden, sind: Bodenaushub, Straßenaufbruch, weitere mineralische Baurestmassen und Recyclingbaustoffe (mit Qualitätsauszeichnung/Güteschutz, wenn vorhanden).

- Sowohl anbietende als auch nachfragende Stellen stellen Informationen in die RBB hinein.

- Es ist dem Unternehmer zu überbinden, daß er sich der RBB bedienen soll, d.h. es sollen vom Bieter mit dem Angebot Angaben über die Verwendung von Recyclingmaterialien erfolgen (wenn der Unternehmer keine Verwendung hat, dann muß er die entsprechende Information darüber in die RBB als Angebot für Interessenten hineinstellen).

- Die RBB wird in den nächsten Monaten in Form von Informationsveranstaltungen der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

 

Beilage
Wien, am 6. August 1997
Für den Bundesminister für Für den Bundesminister für
wirtschaftliche Angelegenheiten: Umwelt, Jugend und Familie:

Pachner

Dr. Wiederstein